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   LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,29934
LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09 B ER (https://dejure.org/2010,29934)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.05.2010 - L 5 AS 421/09 B ER (https://dejure.org/2010,29934)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - L 5 AS 421/09 B ER (https://dejure.org/2010,29934)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09
    Wie das SG in der angegriffenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Juni 2008, Az. B 14/11b AS 67/06 R) in Ausnahmefällen eine Übernahme von Tilgungsleistungen durch die Grundsicherungsträger dann in Betracht, wenn ohne diese Übernahme der Verlust des selbstgenutzten Wohneigentums droht (RN 27 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 285/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2010 - L 5 AS 421/09
    Dies ergibt sich aus der Wertung nach § 41 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2009, Az.: L 5 AS 285/09 B ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b RN 35b).
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